Sehr häufig gefragte Übersetzungen sind die von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aber ist eine Übersetzung der AGB überhaupt zwingend notwendig? Mit dieser Frage beschäftigen sich Unternehmen täglich, wenn Sie expandieren und internationale Geschäfte tätigen wollen. Wir haben einige Fakten dazu für Sie zusammengetragen.
AGB übersetzen – Nötig oder nicht?
Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass der Händler den Käufer “in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich“ über die erforderlichen Angaben informieren muss. Darunter fallen auch die Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationspflichten.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Informationsmittel
Die Übersetzung eines deutschen juristischen Textes in eine andere Sprache dient meist der reinen Information für internationale (fremdsprachige) Kunden, aber bei Auslegungsfragen bleibt die deutsche Version im Regelfall maßgeblich. Dies gilt im Allgemeinen für jede Art von Verträgen. Im juristischen Fachgebiet gibt es oft keine 1-zu-1-Entsprechungen für Fachbegriffe, da die Rechtsordnungen der verschiedenen Länder so unterschiedlich sind. Daher enthalten viele übersetzte AGB neutrale Umschreibungen, um den Inhalt des Textes in der jeweiligen Sprache abzusichern. |
Dennoch ist es wichtig, dass die Übersetzung sehr nah an der deutschen Version übersetzt wird, damit der potenzielle Kunde, bzw. Vertragspartner richtig informiert ist. Sollten Sie im Einzelfall unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, eine juristische Instanz, wie etwa einen Anwalt aufzusuchen.
AGB-Übersetzungen für Webshops
Besonders wichtig ist das Übersetzen der AGB, wenn Sie einen internationalen Webshop betreiben. Bevor ein Kauf abgeschlossen wird, muss der Kunde nämlich im Regelfall den Allgemeine Geschäftsbedingungen zustimmen oder wird zumindest auf diese hingewiesen. Daher ist es besonders wichtig, dass die AGB in diversen Sprachen abrufbar sind, damit jeder der internationalen Kunden den rechtlichen Hintergrund und die Vertragsbedingungen verstehen kann. Denken Sie dabei zum Beispiel an die Abwicklungen von Retouren oder die Zahlungsbedingungen.
Einsprachige Webshops
Kommt Ihr Vertragspartner aus dem Ausland, müssen Sie wie erwähnt einiges beachten. Ein Blick auf § 312c des BGB zeigt jedoch: ist Ihre gesamte Internetpräsenz ausschließlich in deutscher Sprache aufgebaut, ist der Shop einsprachig-deutsch und ist Ihre Zielgruppe nur deutschsprachig, genügen im Regelfall deutsche AGB. In allen anderen Fällen greift dieser Paragraph nicht.
Mehrsprachige Webshops
Anders sieht es aber aus, wenn Sie Ihre Produkte zwei- oder mehrsprachig vertreiben. Dann müssen auch die rechtlichen Informationen in den verwendeten Sprachen aufgeführt werden. Ein Webshop auf Deutsch, Französisch und Englisch erfordert also auch AGB in diesen Sprachen. Kauft zum Beispiel ein italienischer Kunde in einem allein deutschsprachigen Shop, ohne die Sprache zu beherrschen, hat er dennoch den deutschen Bedingungen zugestimmt. Die Vertragssprache war Deutsch und der Händler hat richtig belehrt. |
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie eine professionelle Übersetzung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Dann können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Rufen Sie gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail und wir besprechen Ihr individuelles Übersetzungsprojekt.